Alle Unterlagen, die Sie übersetzen möchten, können persönlich, per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Die beglaubigte Übersetzung kann persönlich abgeholt oder per Post (mit Berechnung der Portokosten) zugestellt werden. Es ist möglich, die Übersetzung einzuscannen und per E-Mail zu versenden, aber informieren Sie sich in diesem Fall vorher, ob die Institution, bei der Sie die Übersetzung einreichen, eine solche Form der Dokumentenübergabe akzeptiert.
PERSONALAUSWEIS
REISEPASS
STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEIS
FÜHRERSCHEIN
FÜHRUNGSZEUGNIS
ANSÄSSIGKEITSBESCHEINIGUNG
HEITATSURKUNDE
STERBEURKUNDE
EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS
GEBURTSURKUNDE
ZEUGNISSE
diplome
NOTENAUSZÜGE
BEFÄHIGUNGSNACHWEISE
ZERTIFIKATE
LEBENSLAUF
ANTRÄGE
ANDERE UNTERLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT BILDUNG UND AUSBILDUNG
ÄRZTLICHE BEFUNDE
SONSTIGE UNTERLAGEN
Mündliche Übersetzungen müssen drei bis fünf Tage vor der Übersetzung bestellt werden und wenn möglich, muss eine Vorlage oder ein Entwurf des zu übersetzenden Textes vorgelegt werden.
Ich übersetze und beglaubige amtliche Dokumente (sie sind im Leistungsverzeichnis einzeln aufgeführt), die für rechtliche und behördliche Zwecke beglaubigt werden müssen.
Ich bin Gerichtsdolmetscherin und Übersetzerin mit langjähriger Erfahrung in der Übersetzung von Texten und Dokumenten aller Art, besonders im Bereich der wirtschaftlichen und rechtlichen Übersetzungen.